Der Berliner Besuchshunde Blog

Die Leinenpflicht im Berliner Hundegesetz – Update 2019

Neue Regelungen zur Leinenpflicht in Berlin

Seit der Inkraftreten des Berliner Hundegesetz 2016 gibt es inzwischen in ein paar einzelnen Punkten mehr Klarheit. Hier finden Sie die wichtigsten „neuen“ Regeln, welche seit Januar 2019 gelten. Sie betreffen im wesentlichen die Leinenpflicht, denn daran entflammen sich ja immer wieder die Diskussionen. Aber auch das Thema „Hundekot“ und „gefährliche Hunde“ möchte ich aus gegebenen Anlass hier noch einmal aufgreifen.

Leinenpflicht

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Hund überall im öffentlichen Raum an der Leine führen. Gemeint ist hier das das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der gekennzeichneten Hundeauslaufgebiete. Allerdings sehen die neuen seit 2019 geltenden Regelungen der sogenannten „Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO)“ ein paar interessante Erleichterungen für unsere Hunde vor.

Ausnahmen

Bestandshunde

„Bestandshunde“ dürfen auch weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen ohne Leine geführt werden. Sie haben einen Bestandshund, wenn Sie ihren Vierbeiner vor dem 22. Juli 2016 angeschafft haben, also mindestens drei Jahre besitzen. Als Nachweis reicht die Hunderhalterhapflicht Police, der Steuerbescheid, ein Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister (wie zum Beispiel Tasso).

Sachkunde

Auch eine Sachkundebescheinigung kann Sie von der Leinenpflicht befreien, wenn dieser in den letzten 3 bzw. 5 Jahren sich gut benommen hat und Sie sich als guter Hundeführer bewiesen haben. Das nennt der Gesetzgeber „beanstandungsfrei“. Betroffene Hundehalter wissen in der Regel, wer und was hiermit gemeint ist.

Befreiung

Sie können Ihren Hund übrigens von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen. Dazu brauchen Sie den Sachkundenachweis und den Wesenstest. Dann darf auch Ihr Hund auf  unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich auch ohne Leine spazieren gehen. Bitte beachten Sie aber, dass für sogenannte „gefährliche Hunde“ besondere Regeln gelten. Und Sie müssen jeden Hund einzeln betrachten. Es reicht also nicht, einmal eine Prüfung gemacht zu haben, denn diese gilt nur pro Hund.

Nachweispflicht

Neulich fragte mich eine Hundehalterin, ob sie jetzt ständig die Nachweispapiere mit sich herumschleppen muss. Die Antwort: natürlich nicht. Wenn Sie von der Polizei oder vom Ordnungsamt angesprochen werden sollte, was in Anbetracht der dünnen Personaldecke sehr unwahrscheinlich sein dürfte, dann können Sie diese nachträglich bei der Behörde vorlegen.

Hundekot

Eigentlich nicht wirklich neu, aber gerne ausgeblendet wird die Tatsache, dass sich seit 22. Juli 2016 auch das Berliner Straßenreinigunsgesetz geändert hat. Es verpflichtet Hundehalter dazu, Hundekotbeutel, Plastiktüten oder andere Utensilien zur Entfernung der Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge mitzuführen. Wer das ignoriert, begeht genauso eine Ordnungswidrigkeit, als wenn er/sie den Dreck (oder den vollen Beutel) einfach liegen lässt. Und man darf auch daraufhin kontrolliert werden, ob man entsprechend gewappnet ist.

Hunderegister

Ab 1. Januar 2022, also in ca. zweieinhalb Jahren sollen alle Berliner Hunde in einem zentralen Register erfasst werden. Dieses Register soll gleich mehrere Funktionen erfüllen:

  • einfachere Überprüfung der Hundesteuer und der Einhaltung der Tierschutzgesetze
  • schnellere Rückführung entlaufener oder gestohlener Hunde
  • Sammlung belastbarer statistischer Daten, welche Hunde oder Rassen tatsächlich als gefährlich eingestuft werden müssen.

Fazit

Berlin bleibt eine hundefreundliche Stadt, fordert von den Hundehaltern aber verstärkt mehr Rücksichtnahme, verständiges und verantwortungsbewusstes Verhalten. Wer sich seit jeher achtsam und umsichtig mit seinem Hund durch das Stadtgebiet bewegt, sollte mit den neuen Regeln auch kein Problem haben. Alle anderen muss man halt dazu zwingen. Schade eigentlich, aber wo die Einsicht fehlt, gibt es wohl keinen anderen Weg.